| HINWEISE BEI LIEFERUNG: Grundsätzlich muss die Ware überprüft bzw. ausgepackt werden. Bei Beschädigung der Ware ist die Annahme grundsätzlich zu verweigern und dem Fahrer keine Unterschrift zu leisten. Nachträglich gemeldete Schäden können nicht mehr angenommen werden bzw. werden nicht von der Transportversicherung bezahlt. Lieferungen verstehen sich als Haustürlieferungen frei Abladestelle, der Überbringer ist nicht verpflichtet, die Ware bis zur Wohnungstür zu transportieren. |
Allgemeine Geschäfts- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen § 1 Allgemeines
Geltungsbereich 2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 3. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 4. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. 5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteile, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss 2. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlagen nebst dem vorliegenden AGB per Email zugesandt.
§ 3 Widerrufsrecht Fernabsatzvertrag
mit Widerrufsklausel 2. Der Verbraucher ist bei Ausübung seines Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. 3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäß in Gebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher hat auch die Ware vorsichtig und sorgsam zu prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. 4. Ein Widerrufsrecht
besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
§ 4 Preise
§ 5 Lieferung 2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrags für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen sonstige unvorhergesehene, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Behördeneingriffe oder Energieversorgungsschwierigkeiten. Dies gilt auch, soweit diese Betriebsstörungen bei Unter- und Zulieferern eintreten.
§ 6 Zahlung
§ 7 Eigentumsvorbehalt 2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wir behalten uns bei Unternehmern das Eigentum an der Ware ebenso bis zur Einlösung sämtlicher zahlungshalber angenommener Schecks oder Wechsel vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt wird. Der Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer nachträglich erwerben, z. B. aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder laufenden Geschäftsbeziehungen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. 4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 6. Sofern der Kunde als Unternehmer die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und uns die ihm aus seiner Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde gegenüber seinem Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe, also nicht nur in Höhe des anteiligen Wertes unserer Lieferung, an uns ab. Veräußert der Unternehmer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, so wird die Forderung des Unternehmers nur in Höhe unseres Rechnungswertes an uns abgetreten. Von dieser Abtretung machen wir durch Anzeige von dem Abnehmer unseres Kunden nur dann Gebrauch, wenn wir dies unserem Kunden nach Fälligkeit unserer Forderung 14 Tage vorher angedroht haben. Einer Androhung bedarf es nicht, wenn die Zahlungen eingestellt sind. Übersteigt der Wert, der uns vom Unternehmer eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Rückübertragung oder Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. 7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden als Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 8 Abnahme Gefahrübergang 2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf dem Käufer über.
§ 9 Mängelrüge
und Gewährleistung a) Bei begründeten Gewährleistungsansprüchen des Käufers werden wir nach unserer Wahl entweder den Mangel durch Nachbesserung beheben oder für die mangelhafte Sache ersatzweise eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Für den Fall der Nachlieferung einer mangelfreien Sache ist der Käufer als Unternehmer verpflichtet, uns die mangelhafte Sache zurückzugewähren. b) Wir haben das Recht die Nacherfüllung zu verweigern, sollte dies nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten durchführbar sein. Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist insbesondere der Wert der Sache im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage danach zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann. c) Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile nach unserer Wahl entweder an unserem Lager oder an demjenigen des Käufers. Die Materialkosten und die Kosten der eigentlichen Mängelbeseitigung werden von uns getragen. Werden durch die Nachbesserung Teile ersetzt, haben wir Anspruch auf Übereignung der ersetzten Teile an uns. d) Der Unternehmer als Käufer darf nur nach Rücksprache Fehler der Kaufsache beseitigen oder beseitigen lassen. e) Im Rahmen der Nachbesserung sind wir berechtigt sämtliche, durch den Mangel verursachten Schäden nachzubessern. f) Das Rücktrittsrecht des Käufers vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn der Mangel lediglich eine unerhebliche Wert- oder Tauglichkeitsminderung des Kaufgegenstandes darstellt. g) Im Rahmen der Gewährleistung haften wir nur für eigene öffentlich geäußerte Beschaffenheitsmerkmale/Beschaffenheitsangaben. Eine Haftung für öffentliche Äußerungen Dritter oder über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, insbesondere der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache ist ausgeschlossen. h) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn - der Kaufgegenstand
unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist
oder sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer dieser Umstände für das Auftreten des Fehlers ursächlich geworden ist. i) Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. j) Der Unternehmer ist verpflichtet den Vertragsgegenstand unverzüglich bei Eingang gewissenhaft zu prüfen und zu untersuchen, ggf. Stichproben durchzuführen, offensichtliche Mängel sind unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Vertragsgegenstandes. Erfolgt eine unverzügliche Mitteilung nicht, so sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Vertragsgegenstand ist sachgemäß zu lagern und auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin zurückzusenden. k) Beratungen lassen wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erkenntnisse, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte, Übereignung und Anwendung bzw. Einsatz des Kaufgegenstandes sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert werden. Auskünfte befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. l) Die Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB für Gewährleistungsansprüche verkürzt sich auf 1 Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche im Sinne des § 479 Abs. 2 BGB (Regress bei Verbrauchsgüterkauf). Dies gilt ebenfalls nicht bei Arglist unsererseits. m) Der Unternehmer ist beweispflichtig dafür, dass die Sache mangelhaft ist. 2. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 10 Haftungsbeschränkungen Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber Unternehmer nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 11 Schlussbestimmungen 2. Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlich der Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für
sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, der Sitz unserer Firma. |